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TEILNAHMEBEDINGUNGEN (AGB)

Soweit in dieser Fassung die § § 651 a bis y BGB angesprochen werden, bezieht sich dies auf die ab 01.07.2018 geltende neue Gesetzesfassung.

Vorab: ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-) Bestellung durch den Kunden als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen sowie die Ziffern 7–10 dieser Bedingungen.

1. Veranstalter/Vermittler

Veranstalter oder Vermittler ist die WanderWorld Travel GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sophia Fink, Pirchingerstr. 17, 81929 München (nachstehend: »WWT«).

2. Teilnehmer/Teilnehmerin

Der/die Teilnehmer/Teilnehmerin (nachstehend: »Der Teilnehmer«) muss das für die jeweilige Veranstaltung vorgeschriebene Alter haben und die entsprechenden Programmvoraussetzungen erfüllen. Ansonsten muss die entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Vom Teilnehmer wird erwartet, dass er das jeweilige Programm mitgestaltet und sich daran beteiligt. Er hat sich gemäß unseres Verhaltenskodex zu verhalten. Soweit Vorbereitungsseminare angeboten werden, ist die Teilnahme daran freiwillig.

3. Anmeldung/Vertragsschluss

Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde der WWT, verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann formfrei oder unter Verwendung des Anmeldeformulars vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn WWT dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. Bei Minderjährigen ist für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis der/des gesetzlichen Vertreter/s/in erforderlich.

4. Zahlungsbedingungen

a. Der Programmpreis ist in zwei Raten zu zahlen. Die erste Rate in Höhe von 20 % des Programmpreises wird mit Zugang der Teilnahmebestätigung fällig und ist nur gegen Aushändigung des mit der Teilnahmebestätigung zugehenden Sicherungsscheins im Sinne von § 651r BGB zu leisten. Der zweite Betrag in Höhe von 80 % des Programmpreises ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, erst danach besteht Anspruch auf Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen. Soweit zusätzliche Leistungen wie z. B. Bearbeitungskosten bei einem Rücktritt, Bearbeitungskosten bei einer Kündigung, Kosten für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei Umbuchungen oder Vertragsübertragungen (§ 651e BGB) sowie Bearbeitungen von Versicherungsprämien vereinbart werden, sind diese zu 100% sofort fällig.
Für den Fall, dass der Teilnehmer von der Reise zurücktritt und eine Entschädigung nach § 651h Abs.2 BGB von WWT nicht verlangt werden kann, ist der Teilnehmer verpflichtet, die zusätzliche Aufwendung von WWT mit 5% des vereinbarten Reisepreises zu vergüten. Diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

b. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises vor Reisebeginn besteht kein Anspruch auf weitere vertragliche Leistungen von WWT. Zahlungen werden auf das Konto der WanderWorld Travel GmbH, IBAN: DE71 1001 0010 0070 1021 44 bei der FYRST Bank BIC: PBNKDEFFXXX erbeten.

5. Änderungen des Prospektpreises vor Vertragsschluss

Soweit WWT im jeweils aktuellen Prospekt, im Internet oder in einer Preisliste feste Preise angibt, sind diese bindend. WWT kann jedoch vor Vertragsschluss abweichende Änderungen (Erhöhung und Absenkung) der Reisepreise erklären. Eine Preisanpassung ist insbesondere aus den folgenden Gründen zulässig:

  • Aufgrund einer Erhöhung / Absenkung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen.
  • Aufgrund einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts.
  • Erhöhung / Absenkung der Steuer und Abgaben für Reiseleitungen.

6. Informationspflichten/Datenerhebung

a. Vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, also ab Erhalt der Teilnahmebestätigung bis zur Beendigung der Reise, hat der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Informationen an WWT möglichst schriftlich per E-Mail an hello@wanderworld.travel mitzuteilen. Der Teilnehmer verpflichtet sich WWT über vorhandene und vormalig bestandene körperliche Gebrechen sowie körperliche oder psychische Erkrankungen (auch etwaige »Essstörungen« und Allergien) zu informieren, soweit diese den Teilnehmer in seiner Arbeits- oder Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen.

Weitere Informationen entnimmt der Teilnehmer den Vertragsunterlagen direkt.

b. Die für die Programmdurchführung notwendigen personenbezogenen erhobenen Daten (Bestandsdaten) des Teilnehmers werden für die Vertragsanbahnung, Programmdurchführung, Vertragsabwicklung und Teilnehmerbetreuung einschließlich Werbung für eigene Angebote verwendet und im erforderlichen Umfang an die lokalen Partner (Sprachschulen, Hostels oder andere Arbeitgeber, Hilfsorganisation), bei welchen der Teilnehmer praktiziert,  verwendet. Will der Teilnehmer keine Werbung erhalten, kann er der Datenverwendung insoweit widersprechen, eine kurze Mitteilung an die am Ende der Programmbedingungen angegebenen Kontaktdaten genügt. Die Daten werden für die Dauer unserer Geschäftsbeziehung, mindestens jedoch bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Nach der seit 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 sowie das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77, den Namen des Verantwortlichen gemäß DSGVO und unseres Datenschutzbeauftragten sowie weitere Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf https://www.wanderworldtravel.de/datenschutz

7. Rücktritt durch den Teilnehmer

a. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann kann der Kunde kostenfrei; (siehe aber auch 4. a.) vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB).

b. Abgesehen von dem in Ziffer 7a geregelten Fall kann der Kunde vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten, WWT hat dann jedoch den gesetzlichen Anspruch auf angemessene Entschädigung (§ 651 h BGB), für den die folgenden Entschädigungspauschalen vereinbart werden:

  • Bei Rücktritt ab Vertragsschluss bis mehr als 90 Tage vor Beginn: 20 % des Work &Travel Preises.
  • Bei Rücktritt ab dem 90. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises.
  • Bei Rücktritt ab dem 50. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises.
  • Bei Rücktritt ab dem 30. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises.
  • Bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn: 100 % des Reisepreises.

Reisebeginn ist der Tag, zu welchem das Programm laut Teilnahmebestätigung gebucht wird. Erfolgt die Anreise früher, gilt dieser Termin nicht als Reisebeginn. Steht programmbedingt noch kein konkreter Reisebeginn fest, so gilt der erste Samstag des vertraglich vorgesehenen Ausreisemonats als Reisebeginn. Die vorstehenden Entschädigungspauschalen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen bestimmt worden. Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Eingang in Textform der Rücktrittserklärung bei WWT.

c. Falls der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge einer von ihm zu vertretenden vorzeitigen Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die in der Sphäre des Teilnehmers begründet sind (z. B. plötzliche schwere Erkrankung), nicht in Anspruch nimmt oder nehmen kann, so wird WWT sich bei den Leistungsträgern für eine Erstattung der ersparten Aufwendungen einsetzen und das Empfangene an den Teilnehmer auskehren, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Eine weitergehende Kostenerstattung bei einer Kündigung während des laufenden Programmes ist ausgeschlossen.

d. Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise, hat der Teilnehmer lediglich bezogen auf den Preisanteil der Reise einen Rückforderungsanspruch, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, der unterbrochen wird. Dies setzt voraus, dass die Reise in Zeitabschnitten wert- und kalendermäßig aufgegliedert ist und man dadurch die einzelnen Leistungen zuordnen kann.

8. Umbuchung / Ersatzteilnehmer

a. Umbuchungen nimmt WWT im Regelfall nur als Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nr.7b und nachfolgende Neuanmeldung (bei Verfügbarkeit der Leistung) entgegen. Bis 91 Tage vor Reiseantritt sind Umbuchungen gegen Erstattung von Kosten in Höhe von 5% des Reispreis möglich.

b. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn, kann der Kunde unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, Fax) verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. WWT kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften Kunde und Dritter gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten. Dem Kunden ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen dem Veranstalter tatsächlich entstanden sein.

9. Mängelanzeige/Gewährleistung/Haftung/besonderer Charakter der Reise

a. Wird die Reise durch WWT oder die Partnerorganisation nicht vertragsgerecht erbracht, ist der Teilnehmer gehalten, den Mangel ohne schuldhaftes Verzögern gegenüber WWT  anzuzeigen und WWT eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist. WWT kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.

Abhilfeverlangen und Mängelanzeigen sind vom Reisenden per E-Mail an hello@wanderworld.travel oder schriftlich an die Geschäftsadresse melden. Die Mängelansprüche aus § 651 i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren.

b. Soweit die Reise des Teilnehmers mehrere Programmpunkte umfasst (Aufenthalte zu verschiedenen Zeit in verschiedenen Ländern) ist für den Verjährungsbeginn nach § 651j BGB maßgeblich, das jeweilige Ende des Programms, soweit sich dies kalendermäßig bestimmen lässt, auf welches sich die Mängelanzeige bezieht.

c. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen, daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche auf Schadenersatz. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände ergeben sich aus §§ 651 k Absatz 4u. 5,651 Absatz 1Nr. 3 BGB. Sämtliche genannten Ansprüche entfallen, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht unverzüglich anzeigt und dadurch Abhilfe vereitelt wird.

d. Die von WWT angebotenen Reisen verstehen sich nicht als touristisch geprägte Freizeitgestaltung, sondern als Kennenlernen des Alltags der Gastländer. Sie stellen erhöhte Anforderungen an den Teamgeist der Teilnehmer, ihre Belastbarkeit und die Fähigkeit, sich auf die Gegebenheiten des Gastlandes einzustellen. Eventuelle Ansprüche des Kunden bei objektiv unzumutbaren Umständen bleiben unberührt.

10. Einseitige Vertragsbeendigung durch WWT

Ist WWT aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. 7a) an der Erfüllung des Vertrages gehindert, kann WWT unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrunds vor Reisebeginn ihren Rücktritt erklären.

WWT ist berechtigt, außerordentlich und gegebenenfalls ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen, wenn das Festhalten am Vertrag aus Gründen aus der Sphäre des Kunden für WWT unzumutbar ist (z. B. der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder seine Teilnahme andere gefährden würde). Kommt der Teilnehmer seiner Informationspflicht nicht nach, WWT über Umstände, die den Teilnehmer in seiner Arbeits- oder Bewegungsfähigkeit beeinträchtigen und die der Durchführung des Programms entgegenstehen, so ist WWT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Teilnehmer die vermittelte Platzierung bzw. – je nach Programm – die vermittelte Arbeitsstelle aufgrund des z. B. verschwiegenen Krankheitsbilds nicht antreten kann. In diesem Falle behält WWT- unbeschadet weitergehender gesetzlicher Schadensersatzansprüche – den Anspruch auf den vereinbarten Programmpreis abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen.

Zudem gelten die Bestimmungen des jeweiligen Programmes, wie in der Teilnahmebestätigung vermerkt.

11. Haftungsbeschränkungen für WWT als Reiseveranstalter

Die vertragliche Haftung von WWT auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Teilnehmers durch WWT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auch im Verhältnis zu Personen, deren Verschulden WWT zuzurechnen ist.

Wird eine Reise in mehrere Programmteile gegliedert, so beschränkt sich die Haftung von WWT auf das dreifache der Kosten des jeweiligen Programmteils.

12. Vermittlung von fremden Leistungen

Vermittelt WWT ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, so schuldet WWT nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Wird WWT als Vermittler tätig, ist ihre Haftung für fehlerhafte Vermittlung auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder ein Fall des § 651 v Abs. 3 und 651 w Abs. 4 BGB vorliegt.

13. Ausführendes Luftfahrtunternehmen/Flugbeförderung / Rückflugbestätigung

a. Die Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

b. Die Gestaltung und Einhaltung des Flugplanes liegen im Wesentlichen im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften und der staatlichen Koordinierungsbehörden. Kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, Streckenführung, ausführenden Luftfahrtgesellschaften (vgl. hierzu oben Ziffer 3) und Fluggerät sind teilweise nicht vermeidbar. Zu deshalb empfehlenswerten oder erforderlichen Rückflugbestätigungen beachten Sie bitte die diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen. Ansprüche des Teilnehmers aufgrund der Änderungen bleiben unberührt.

14. Social Media Klausel

Der Teilnehmer ist für alle Inhalte (Aussagen, Kommentare, Fotos usw.), die auf seinen Profilen in sozialen Medien und sozialen Netzwerken publiziert werden, selbst verantwortlich. Der Teilnehmer darf keine Inhalte oder Bilder veröffentlichen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, des Ziellandes oder die WWT-Teilnahmebedingungen verstoßen. Dies gilt ebenso für Inhalte oder Bilder, die als obszön, diffamierend, bedrohend, belästigend oder verletzend gegenüber anderen Personen/Unternehmen wirken. Ferner hat der Teilnehmer von Onlineaktivitäten Abstand zu nehmen, die seine Sicherheit oder die Sicherheit und Privatsphäre des Unternehmens (Hotel/Hostel), der Hilfsorganisation oder Farm oder des Vermieters gefährden könnten. Soweit dem Teilnehmer die Mitbenutzung eines Internetanschlusses durch WWT oder das Hotel/Hostel/Hilfsorganisation/Farm gewährt wird, verpflichtet sich der Teilnehmer, im Rahmen der Nutzung nicht gegen bestehende Gesetze zu verstoßen und keine Rechte Dritter zu verletzen (z. B. durch illegale Downloads urheberrechtlich geschützter Inhalte).

15. Ton- und Videoaufzeichnungen

Soweit die Reise die Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar vorsieht, ist es dem Teilnehmer ohne vorherige Zustimmung von WWT nicht gestattet, Ton- und/oder Videoaufzeichnungen (einschließlich Fotografien) vorzunehmen. Im Einzelfall genehmigte Aufzeichnungen/Fotografien dürfen nicht ohne Zustimmung von WWT verbreitet, insbesondere nicht in sozialen Netzwerken, auf Internet-Broadcasting-Plattformen oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

16. Pass-, Einreise-, Impf- und Devisenbestimmungen / Visumserteilung

a. Der Teilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, vornehmlich bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.

b. Der Teilnehmer ist für die notwendigen Ausweispapiere, Impfnachweise, Visa und sonstigen Bescheinigungen sowie für die Einhaltung der Zoll-, Devisen- und Einreisebestimmungen in vollem Umfange selbst verantwortlich, sofern es in der Programmbeschreibung von WWT nicht ausdrücklich anders aufgeführt ist. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, WWT rechtzeitig vor dem Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen.

Für den Fall, dass dem Teilnehmer die Einreise wegen fehlender Visa oder sonstiger Hindernisse von den zuständigen Behörden verweigert wird, hat der Teilnehmer für die sich daraus eventuell ergebenden Mehrkosten zu haften.

c. Der Teilnehmer hat die für die Durchführung der Reise notwendigen öffentlichen Dokumente auf eigene Kosten vollständig zu beschaffen. Unterlässt er dies und kommt es daher zu einer Unterbrechung des Programmablaufs bzw. der Reise, ist WWT nicht verpflichtet, anteilige Reisekosten zu erstatten.

d. Überschreitet die Dauer der Reise in den Ländern Kolumbien, Guatemala oder Peru die Dauer von drei Monaten, haftet WWT nicht, wenn das Touristenvisum von den örtlichen Behörden nicht verlängert wird. Informationen zur Verlängerung der Visa und zur Einreise finden die Teilnehmer in unserem Vorbereitungspaket.

17. Versicherungen

WWT empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-, Reisekostenabbruchversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Ein unverbindliches Angebot erhält jeder Teilnehmer in seinem Vorbereitungspaket.

18. Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG

WWT nimmt grundsätzlich an Schlichtungsverfahren nicht teil. WWT ist gleichwohl bestrebt, etwaige Streitigkeiten im direkten Kontakt zum Teilnehmer außergerichtlich beizulegen. Kommt es hierbei nicht zu einer einvernehmlichen Beilegung der Streitigkeit, so wird WWT den Teilnehmer darüber unterrichten, ob im betreffenden Einzelfall die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle besteht.

19. Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Teilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland bzw. außerhalb des Geltungsbereichs der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird für die WWT als Gerichtsstand München vereinbart.